Donnerstag, 28.03.2024 23:26 Uhr

Einhaltung von ESG Anforderungen

Verantwortlicher Autor: Stefan Cramer Frankfurt am Main, 03.03.2023, 10:56 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Wirtschaft und Finanzen +++ Bericht 9422x gelesen

Frankfurt am Main [ENA] Der Immobilien- und IT-Spezialist x.project AG und die Rechtsanwaltskanzlei King & Spalding LLP fangen an, die Konformität von Immobilien mit der EU-Taxonomie-Verordnung zu überprüfen. Dafür wurde ein Konformitätsreport entwickelt. Damit erhalten Immobilienbestandshalter wie Fondsgesellschaften erstmals eine Bestätigung über die Erfüllung der EU-Auflagen beim Thema ESG von Dritten.

In der langfristig ausgelegten Kooperation der beiden Partner übernehmen die Ingenieure und Technik-Spezialisten der x.project AG die einzelnen Prüfungen, wie die der energieeffizienten Gebäudestruktur, die ressourcensparende Auslegung der Technischen Gebäudeausstattung, die Erfassung der Verbrauchswerte und den Rohstoffeinsatz bei Neubauten. Die rechtlichen Prüfungen werden von den Juristen von King & Spalding durchgeführt. Im Anschluss wird eine Aussage über die Erfüllung der EU- Taxonomie-Verordnung getroffen.

Der Bedarf des Immobilienmarktes an einer technisch und juristisch kombinierten ESG-Prüfung mit Konformitätsbestätigung ist enorm. Auch bisher konnten wir zwar ESG-Berichte, beispielsweise mit Blick auf technische Anforderungen bei den Umweltkriterien durchführen, jedoch ohne Bestätigung der Konformität nach den Anforderungen der EU-Taxonomie- Verordnung.Für eine ganzheitliche Prüfung, die die Konformität von Immobilieninvestments mit der EU-Taxonomie beleuchtet, braucht die Immobilienbranche „ESG-Prüfungen“, bei denen Techniker und Juristen Hand in Hand zusammenarbeiten“, erläutert Dr. Axel J. Schilder, Rechtsanwalt und Office Managing Partner des Büros von King & Spalding in Frankfurt am Main.

Der Konformitätsreport wird künftig auch auf die weiteren Umweltziele neben Klimaschutz und Klimaanpassung der EU-Taxonomie-Verordnung fortgeschrieben und ist insbesondere relevant für sogenannte Impact-Fonds nach Artikel 9 und für ESG-Strategiefonds nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung, die einen Mindestanteil an „nachhaltigen Investitionen“ haben oder anstreben. Relevant kann der Report auch für Unternehmen mit Immobilienbesitz sein. Denn diese können neben der Finanzberichterstattung künftig auch zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet sein. Quelle und weitere Informationen finden Sie unter: www.x-project-ag.com

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