Donnerstag, 28.03.2024 21:48 Uhr

Pressekodex und seröse Presseberichterstattung

Beachten Sie im Rahmen Ihrer Berichterstattung den Pressekodex. Dieser wird in Abständen überarbeitet und aktualisiert. Nachfolgend einige Auszüge. Tipp: Neben den offiziellen Kodex haben sich zusätzlich praktische Regeln herausgebildet, welche qualifizierten Journalismus auszeichnen. Beispiele:

Eine Quelle allein ergibt keine Nachricht. denn für eine Nachricht braucht es mindestens zwei voneinander unabhängige Quellen. Bei Konflikten sind die Positionen beider Seiten neutral darzustellen. Gute Journalisten machen sich aus Prinzip keine Sache oder Bewertung zu eigen. Ein Mindestmass kritischer Distanz ist auch bei emotionalen Themen geboten.

Einige wichtige Auszüge aus dem Pressekodex

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

Nachrichten und Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich richtig zu stellen.

Bei der Recherche dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis ist zu wahren.

Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen der Journalisten, Verleger oder Dritter beeinflusst werden. Eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung ist notwendig wie auch die Verweigerung der Annahme von Vorteile.

Die Presse achtet das Privatleben, die Intimsphäre sowie das Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung des Menschen.

Unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, Ehrverletzung, Veröffentlichungen, die sittliches oder religiöses Empfinden verletzen und eine unangemesse Darstellung von Gewalt und Brutalität sind nicht zulässig.

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder der Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

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